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Vertretung |
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Vertretung im Krankheitsfall
Variante 1
vertraute Tagesmutter
Es gibt eine oder mehere vertraute Tagesmütter, die eine Pflegeerlaubnis für 5 Kinder haben und die zu dem Zeitpunkt der Krankmeldung weniger Kinder betreuen, können dann bis zu max. 5 Kinder aufnehmen. Dieses muss dann per Mail ans Jugendamt VKKJ mitgeteilt werden um den Unfallschutz zu gewährleisten.
Variante 2
Stützpunkte
Es gibt in den verschiedenen Stadtteilen "Stützpunkte" die die Vertretung übernehmen.
Vertretungsanfragen laufen über das Online Formular.
z.B.

Variante 3
Springer
Das bedeutet, das eine Tagesmutter die Pflegeerlaubnis für 5 Kinder besitzt und m Krankheitsfall in die Pflegestelle kommt und die Kinder in deren vertrauten Umgebung betreut.
Variante: Springermodell (vorrangig für TPP mit angemieteten Räumen)Eine mobile Vertretungstagespflegepersonkooperiert mit einer bestimmten Anzahl von Kindertagespflegepersonen und lernt jede Tagespflege persönlich kennen. Im Vertretungsfall übernimmt sie die Gruppe in den externen angemieteten Räumen der regulären Kindertagespflegeperson. Verfahren im Vertretungsfall:1.Mitteilung der Tagespflegepersonüber Dauer des Ausfalls an den Springer2.Springer übernimmt die Vertretung der Kinder in der Tagespflegestelle i.d.R. ab dem nächsten Werktag3.Springer informiert den VKKJ über VertretungseinsatzSollte der Springer bereits im Vertretungseinsatz sein, wird über den VKKJ eine Vertretung durch das Stützpunktmodell angeboten (s. 2. Variante).
Variante: Stützpunktmodell (vorrangig für TPP in eigenen Räumen)Ein vertraglich gebundener Dienstleister mit eigenen Räumen und Vertretungstagespflegepersonenwird durch die Koordinierungsstelle des VKKJ belegt. Im Vertretungsfall werden die Kinder im Stützpunkt betreut. Verfahren im Vertretungsfall:1.Kindertagespflegeperson meldet Vertretungsanfrage per Online-Formular dem VKKJ2.VKKJ erhält die Vertretungsanfrage und prüft über eine Datenbank freie Kapazitäten der Stützpunkte unter Berücksichtigung einer sozialraumorientierten Zuteilung 3.VKKJ koordiniert die Kinder per Datenbank und teilt diese einem Stützpunkt zu 4.VKKJ informiert die Vertretungstagespflegeperson des Stützpunktes per E-Mail über die Vertretung 5.Kontaktdaten der Vertretungstagespflegeperson werden durch den VKKJ an die Tagespflegeperson zur Weiterleitung an die Eltern übermittelt 6.Eltern nehmen Kontakt mit der Vertretungstagespflegeperson auf und besprechen weitere Abläufe 7.Vertretung findet i.d.R.am nächsten Werktag statt. |
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Wissenswertes über mich! |
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Bevor ich mich als Tagesmutter zur Verfügung stellte, habe ich erst einen Tagespflege – Grundkurs beim Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) im Februar / März 2005 absolviert, um einen Einblick über die Arbeit einer Tagesmutter zu bekommen und auch die rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen abgeklärt zu wissen.
Ich bin beim Jugendamt Leipzig für 5 Tageskinder mit der Pflegeerlaubnis registriert.
Um auch in der näheren Umgebung mit meinen Tageskindern Mobil sein zu können, habe ich mir einen Krippenwagen für 6 Kleinkinder, ein Lastenfahrrad und einen Geschwisterwagen angeschafft. Damit können wir dann regelmäßig in unserer näheren Umgebung spazieren gehen und erregen dabei viel Aufmerksamkeit.
Die Weiterbildung für Tagesmütter das „Curriculum“, habe ich im Sommer 2006 erfolgreich absolviert.
Gerne setze ich mich zusätzlich mit Erziehungsfragen auseinander und besuche regelmäßig entsprechende Themenabende. |
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